Nobel Biocare Deutschland GmbH - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden auf alle Verträge zwischen Nobel Biocare Deutschland GmbH („Nobel Biocare“) und ihren Kunden Anwendung, mit Ausnahme der Kaufverträge, die über den Online Shop (www.nobelbiocare.com) abgeschlossen werden.
  2. Unsere sämtlichen Warenlieferungen und Fortbildungsveranstaltungen (zusammen auch „Lieferungen" genannt) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB, ohne Rücksicht darauf, ob wir die Lieferungen selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen. Die AGB gelten auch für künftige Verträge mit unseren Kunden ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf die AGB hinweisen müssen.
  3. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, dass wir diesen ausdrücklich schriftlich vor Lieferung zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden Lieferungen an diesen vorbehaltlos ausführen.
  4. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor unseren AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
  5. Soweit zugunsten der Kunden Garantien auf Basis der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Garantiebedingungen einzelner Garantieprogramme bestehen, die dem Kunden mehr Rechte einräumen als in diesen AGB vereinbart, werden diese weitergehenden Garantien durch etwaige Regelungen in diesen AGB nicht eingeschränkt. Aus Garantien zugunsten der Patienten können Kunden keine Rechte herleiten.
  6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klar stellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in unseren AGB weder abgeändert noch ausgeschlossen werden.
     

II. Angebot und Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Produktkataloge, Anleitungen und sonstige Produktbeschreibungen -auch in elektronischer Form- überlassen haben.
  2. Die schriftliche/mündliche Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Dies gilt auch bei Bestellungen über den Online Store. Sofern sich aus der Bestellung nicht etwas anderes ergibt, sind wir berechtigt, das Vertragsangebot eines Kunden innerhalb von 12 Tagen nach Zugang bei uns anzunehmen.
  3. Die Annahme kann entweder schriftlich, z. B. durch Auftragsbestätigung, oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Bei einer Bestellung über den Online Store wird Ihre Bestellung mittels E-Mail bestätigt. Diese Bestätigung stellt die Annahme des Vertragsangebots dar.
     

III. Zahlungs- und Lieferbedingungen

  1. Preise 
    Die Preise verstehen sich ab Werk oder Lager zuzüglich Fracht und ggf. Versicherungskosten zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Hinsichtlich der Preisberechnung sind die bei Vertragsschluss (II. Ziffer 3') gültigen Preise, die sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergeben, maßgebend. Ab einem Bestellwert von 500,- EUR ist der Standard und Saver Versand kostenfrei. Bei Online Shop Bestellungen (https://store.nobelbiocare.com/de/de) ist der Standard und Saver Versand ab 150€ kostenfrei.
  2. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich in elektronischer Form, beispielsweise im PDF Format per E-Mail an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Übermittlung der Rechnung einverstanden und stimmt zu, dass die Rechnung nicht den Vorgaben von §14 Abs.1 Satz 6 UstG entsprechen muss. Der Kunde ist verpflichtet, eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben und sicherzustellen, dass der Empfang der E-Mails gewährleistet ist. Der Kunde hat eine Änderung der E-Mail-Adresse, an welche die Rechnung zugestellt werden soll, unverzüglich schriftlich und rechtsgültig mitzuteilen. Zusendungen von Rechnungen an, die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gelten diesem als zugegangen, wenn der Kunde eine Änderung seiner E-Mail-Adresse nicht bekannt gegeben hat.
  3. Eigentumsvorbehalt
    3.1    Bis zur Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (= Vorbehaltsware) unser Eigentum. Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Es wird dem Kunden empfohlen diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
    3.2    Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware (zusammen mit anderen Stoffen zur Schaffung neuer beweglicher Sachen) erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedingungen.
    3.3    Der Kunde darf die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen veräußern/verwenden, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den nachstehenden Bedingungen auf uns übergehen.
    3.3.1    Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) werden bereits jetzt an uns mit allen Nebenrechten sicherungshalber abgetreten. Die Abtretung nehmen wir an. Sie dienen in dem gleichen Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so erfolgt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
    3.3.2    Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so wird die Forderung aus dem Werk- oder Werklieferungsvertrag in gleichem Umfang im Voraus an uns abgetreten, wie es die vorstehenden Bedingungen bestimmen. Die Abtretung nehmen wir an.
    3.4    Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und/oder -erforderlichenfalls nach Fristsetzung- vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Mit unserem Herausgabeverlangen der Vorbehaltsware/der Neuware erklären wir nicht den Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies wird ausdrücklich von uns erklärt.
    3.5    Übersteigt der realisierbare Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 110 %, sind wir auf Verlangen des Kunden, insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
    3.6    Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, uns zur Sicherung und Durchsetzung unserer Rechte unverzüglich Auskunft zu geben.
  4. Versand und Lieferfristen
    4.1    Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung mitgeteilt. Bei einer Bestellung über den Online Store wird die Lieferfrist in der Bestätigungs-E-Mail (II. 3.) mitgeteilt. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist 12 Tage ab Vertragsschluss.
    4.2    Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Lieferungen gilt insbesondere eine nicht rechtzeitige und ordnungsgemäße Belieferung durch unsere Zulieferer. Unsere gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt. Unberührt bleiben auch die Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden gemäß VI. dieser AGB.
    4.3    Soweit wir die Nichteinhaltung der Lieferfristen zu vertreten haben, gilt:
    4.3.1    Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Im Übrigen gilt hinsichtlich unserer Haftung VI.
    4.3.2    Handelt es sich bei dem zugrunde liegenden Kaufvertrag um ein Fixgeschäft i. S. v. § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    4.4    Die Gefahr des Unterganges oder der Beschädigung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung dem Kunden übergeben worden ist. Soweit die Lieferung beschädigt ist, wird uns der Kunde bei der Geltendmachung unserer Rechte gegenüber der mit der Auslieferung beauftragten Firma unterstützen.
    4.5    Wir sind nach Absprache mit dem Kunden zu Teillieferungen berechtigt.
    4.6    Wir vereinbaren, dass wir Transport- und alle sonstigen Verpackungen nicht zurücknehmen und der Kunde für die ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten sorgt. Es sei denn, die jeweils gültige Verpackungsverordnung bestimmt zwingend Abweichendes.
     

IV. Zahlungsbedingungen, Fälligkeit, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

  1. Unsere Rechnungen sind, soweit im Einzelfall nicht Abweichendes vereinbart ist, fällig und zahlbar wie folgt:
    1.1    Fortbildungs- und Schulungsveranstaltungen innerhalb von 15 Tagen ohne Skonto nach Rechnungsstellung, auf jeden Fall aber vor Durchführung der Veranstaltung
    1.2    Alle anderen Lieferungen sind fällig und zu zahlen innerhalb von 30 Tagen ohne Skonto ab Lieferung und Rechnungsstellung. Bei Bankeinzug innerhalb von 14 Tagen gewähren wir 3 % Skonto, bei Überweisung innerhalb von 14 Tagen gewähren wir 3 % Skonto, soweit nicht im Einzelfall Abweichendes vereinbart ist. Bei Zahlung mit Kreditkarte steht dem Kunden kein Skonto zu. Wir behalten uns vor, im Einzelfall Lieferungen unter Ausschluss der vorstehend aufgeführten Zahlungsmittel/Zahlungsbedingungen (Rechnungsstellung bzw. Zahlung mittels Kreditkarte) nur per Nachnahme zu versenden. Sie werden von uns in diesem Fall informiert. Bei Bestellungen über den Online Store behalten wir uns vor, Rechnung und Kreditkarte als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Hierüber werden Sie im Laufe des Bestellvorgangs informiert.
    1.3    Mit Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit kommt der Kunde in Verzug.
  2. Wird nach Abschluss das Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung etc.), sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und -gegebenenfalls nach Fristsetzung- zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wir sind im Interesse des Kunden berechtigt, aber nicht verpflichtet, noch ausstehende Lieferungen als Nachnahmesendung auszuführen oder Sicherheitsleistungen vor Auslieferung zu verlangen. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), können wir den Rücktritt sofort erklären. Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
  3. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Bei der Aufrechnung sind zugunsten des Kunden auch entscheidungsreife Verfahren über Ansprüche zu berücksichtigen.
     

V. Mängelansprüche

  1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie mangelhafter schriftlicher Anleitungen und/oder unsachgemäßer Installation) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware durch Kunden an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. § § 478, 479 BGB). Auf I. Ziffer 6 wird hingewiesen.
  2. Grundlage unserer Mängelhaftung sind die über die Beschaffenheit der Ware getroffenen Vereinbarungen. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die Produktbeschreibungen in dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Produktkatalog, der dem Kunden vor seiner Bestellung überlassen oder von diesem unter www.nobelbiocare.com eingesehen werden kann oder der in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurde. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. l S 2 & 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen sonstiger Dritter (z. B. Werbeaussagen, Studien) sowie Garantien, die vom Kunden gegenüber seinen Kunden/Patienten abgegeben wurden, übernehmen wir jedoch keine Haftung.
  3. Erhaltene Ware ist unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen: von etwaigen Schäden sind wir unverzüglich schriftlich zu unterrichten, und zwar nach Empfang der Lieferung. Die mangelhaften Waren sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten.
  4. Ist die Ware mangelhaft oder fehlen ihr von uns garantierte Eigenschaften oder wird sie innerhalb der Mängelanspruchs-/Verjährungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach Wahl des Kunden unser Ersatzprodukt oder nehmen Nachbesserungen vor. Zwei Nachbesserungsversuche sind zulässig. Bei mangelhafter Software liefern wir nach unserer Wahl Ersatzsoftware oder bessern nach, wobei in diesem Fall vier Nachbesserungen als vereinbart gelten. Wir sind berechtigt die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt hat. Der Kunde ist jedoch befugt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Zusätzliche Kosten bei der Nacherfüllung, die dadurch entstehen, dass der Kunde die Waren zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht hat, gehen zu Lasten des Kunden. Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, hat der Kunde die uns entstandenen Kosten zu ersetzen. Schadensersatzansprüche wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitestgehenden Schadensersatzansprüchen bleibt hiervon unberührt.
  5. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Gleiches gilt, wenn eine Fristsetzung entbehrlich ist. Bei einem unerheblichen Mängel an (langlebigen) Investitionsgütern (z. B. Scanner, chirurgische Bohreinheiten, Instrumentarium etc.) besteht kein Rücktrittsrecht des Kunden.
  6. Mängelhaftungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Vorstehendes gilt nicht, wenn der Kunde Waren mit unserer Zustimmung geleast hat.
  7. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen von 2 Jahren für Mängelansprüche, vorbehaltlich günstigerer Bestimmungen in den Garantiebedingungen für bestimmte Produkte (I. Ziffer 5).
  8. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Kaufsache beim Kunden, es sein denn, im Einzelfall ist eine Abnahme mit dem Kunden vereinbart (z. B. Investitionsgüter). In letzterem Fall beginnt die Verjährungsfrist mit Abnahme.
  9. Werden unsere schriftlichen Anleitungen oder Bedienungsvorschriften nicht befolgt, Änderungen an der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder fremde Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht von uns stemmen, so entfällt jede Mangelhaftung, es sei denn, aus dem Garantieprogramm (I. Ziffer 6) ergibt sich Abweichendes. Soweit Wartungsarbeiten oder vergleichbare Arbeiten vorgeschrieben sind (z. B. Kalibrierungen), ist die Durchführung derselben Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Kunden.
     

VI. Sonstige Haftung

  1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
  2. Auf Schadensersatz haften wir -gleich aus welchem Rechtsgrund- nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bezüglich der Haftung:
    2.1.    für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
    2.2.    für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  3. Die sich aus Ziffer 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware (auch I. Ziffer 6) übernommen haben. Das Gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gemäß § § 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
     

VII. Rücknahmebedingungen von Nobel Biocare Komponenten

Für die Rücknahme und den Umtausch von standardisierten Nobel Biocare Komponenten gelten, soweit nicht das Garantieprogramm zugunsten der Kunden günstigere Regelungen enthält, nachfolgende Bedingungen:

  1. Standardisierte Nobel Biocare Produkte zur zahnmedizinischen Versorgung nehmen wir innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung (maßgeblich ist das Rechnungsdatum) zurück und vergüten den Kaufpreis.
  2. Der Umtausch von standardisierten Nobel Biocare Produkten gegen andere Waren zu einem Kaufpreis in gleicher Höhe oder gegen andere Waren zu einem höheren Kaufpreis ist innerhalb von 12 Monaten (maßgeblich ist das Rechnungsdatum) möglich („Umtausch"). Nach Ablauf dieser Frist von 12 Monaten kann ein Umtausch nicht mehr erfolgen. Erfolgt der Umtausch gegen Waren mit einem höheren Kaufpreis, so ist die Differenz zu dem ursprünglichen Kaufpreis gegen Rechnungsstellung zu begleichen. Die Gutschrift basiert auf dem ursprünglichen Rechnungswert, wenn kein Umtauschauftrag vorliegt. Wenn ein Umtauschauftrag vorliegt, erfolgen Gutschrift und Umtauschauftrag zum aktuellen Preis des Kunden.
  3. Für die Rücknahme (Ziffer 1) bzw. den Umtausch (Ziffer 2) müssen folgende Voraussetzungen insgesamt erfüllt sein:
    3.1.    Die Ware muss sich ungeöffnet im Originalzustand befinden. Es sei denn, der Kunde hat den Zustand der Ware rechtzeitig gemäß V. Ziffer 3 gerügt.
    3.2.    Der Ware muss eine Kopie des Original-Lieferscheins oder der Original-Rechnung beigefügt sein.
    3.3.    Die Ware darf bei der Rücksendung an uns weder beschädigt worden noch verloren gegangen sein. Die Transportgefahr trägt der Kunde. Wir empfehlen, die Rücksendung zu versichern.
    3.4.    Die Ware muss auf Kosten des Kunden zurückgeschickt werden. Nobel Biocare bietet einen Abholservice für Rücksendungen zu einem Pauschalpreis von 8,- EUR an, der von der dem Kunden ausgestellten Rücksendegutschrift abgezogen wird.
  4. Produkte, die in einem Kit oder Set erworben wurden, können nicht als einzelne Komponenten zurückgegeben und/oder umgetauscht werden.
  5. Andere Gegenstände als die in Ziffer 1 und 2 genannten können weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Individualisierte Produkte, insbesondere Spezialanfertigungen für den Kunden (z. B. NobelProcera Produkte), können nicht gemäß Ziffer 1 zurückgegeben oder gemäß Ziffer 2 umgetauscht werden. Dasselbe gilt auch für Geräte und Investitionsgüter (z.B. Scanner, Drucker) und Produkte aus regenerativen Materialien, insbesondere für creos Produkte.
  6. Nobel Biocare kann diese Rückgaberichtlinie jederzeit ganz oder teilweise ändern oder beenden. Änderungen oder Beendigung der Rückgaberichtlinie haben keinen Einfluss auf die Rückgaberechte, die gemäß dieser Rückgaberichtlinie für Produkte gewährt werden, die vor dem Datum der Änderung oder Beendigung gekauft wurden.
     

VIII. Sonderbedingungen für die Bestellung im Rahmen unseres Scanservices

  1. Bestellungen im Rahmen unseres Scanservices müssen unter Verwendung unseres Scanservice-Bestellformulars erfolgen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen Informationen korrekt und vollständig im Bestellformular enthalten sind. Nobel Biocare hat keine Verpflichtung, die vom Kunden bereitgestellten Informationen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
  2. Über unseren Scanservice bestellte Produkte stellen wir nach Maßgabe der uns übermittelten Daten, der vom Kunden eingeschickten Modelle/Wax-up Modellation und aus dem vom Kunden gewählten Material, her. Deshalb bestehen weder Ansprüche bei Mängeln, die auf fehlerhaften Daten oder Modellen/Wax-up Modellation des Kunden oder der Auswahl eines ungeeigneten Materials beruhen.
  3. Falls der Kunde auf dem Bestellformular eine Designkontrolle durch uns vermerkt hat, werden wir vor Ausführung der Bestellung prüfen, ob die bestellten Produkte basierend auf den Daten und Modellen/Wax-up Modellation des Kunden innerhalb unserer Produktspezifikationen liegen. Sofern wir im Rahmen der Designkontrolle feststellen, dass das vom Kunden ausgewählte Design nicht innerhalb der Spezifikationen der bestehenden Produkte liegt, werden wir den Kunden informieren (z. B. via E-Mail) und ihm Designänderungen vorschlagen, um die Spezifikationen einzuhalten. Der Kunde kann dann entweder diese Designänderungen akzeptieren oder eine Fertigung nach seinem ursprünglichen Design verlangen. Verlangt der Kunde eine Fertigung nach seinem ursprünglichen Design, übernimmt Nobel Biocare keinerlei Haftung für die Produkte. Das gleiche gilt für Bestellungen, bei denen der Kunde auf eine Designkontrolle durch uns verzichtet hat.
     

IX. Sonstiges, Datenschutz

  1. Wir stehen dem Kunden nach bestem Vermögen zur Erteilung von Auskunft und Rat hinsichtlich der Verwendung unserer Lieferungen zur Verfügung. Mündlicher Rat und Empfehlungen sind jedoch unverbindlich. Es sei denn, sie werden schriftlich (Fax, E-Mail) bestätigt. Unsere Geräte und Materialien werden kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert. Wir behalten uns deshalb Änderungen in Konstruktion und Zusammensetzung vor. Der Kunde verpflichtet sich, unsere Informationen zu beachten.
  2. Im Übrigen genießen unsere Geräte, Materialien sowie die Software stets Urheberrechtsschutz. Nachahmungen werden auch strafrechtlich verfolgt. Textwiedergaben, auch auszugsweise, oder fotomechanische Wiedergaben aus unserem Produktkatalog, den Handbüchern, Anleitungen etc. bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
  3. Im Umgang mit den persönlichen Daten des Kunden halten wir uns an alle gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere solche des Datenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes, und sind berechtigt, alle die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden betreffenden Daten unter Beachtung dieser Gesetze zu verarbeiten und zu speichern.
  4. Soweit Patienteninformationen zur Erbringung der Leistungen ausgetauscht werden, geschieht dies in codierter Form, so dass wir keinen Zugriff auf die Klarnamen oder Daten der Patienten haben. Es ist Sache des Kunden, dafür Sorge zu tragen, dass er oder seine Mitarbeiter die Patientendaten in codierter Form übermitteln. Soweit dem Kunden im Einzelfall Fehler unterlaufen sollten, werden wir die Daten vertraulich behandeln.
  5. Jede Ergänzung oder Änderung dieser AGB bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformabrede. Für individuelle Abreden gilt I. Ziffer 4.
     

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

  1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Köln.
  2. Gerichtsstand ist, soweit der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Köln. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
  3. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen Rechtsverordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
     

XI. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese Bedingungen sowie der Vertrag im Übrigen voll wirksam. Die Vertragsparteien sind sich bereits jetzt einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, beiden Vertragspartnern zumutbare Regelung ersetzt wird, die dem mit der unwirksamen Regelung angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

1Bezugnahmen ohne gesonderte Bezeichnung beziehen sich auf diese AGB.

Gültig ab 01.01.2025 - Nobel Biocare Deutschland GmbH