Gewährleistung

Nobel Biocare übernimmt Garantien für bestimmte Nobel Biocare Produkte. Die Bedingungen dieser Garantien sind im vorliegenden Garantieprogramm von Nobel Biocare (das „Garantieprogramm“) dargelegt:

1. Garantien gegenüber dem Behandlungsanbieter1

1.1 Lebenslange Garantie für Implantate

Nobel Biocare garantiert, dass ein beliebiges Nobel Biocare Implantat, das nach seiner Implantation nicht im Knochen verbleibt, ersetzt wird. Nobel Biocare ersetzt das Implantat und die prothetischen Komponenten von Nobel Biocare, die zum Zeitpunkt des Implantatversagens auf dem Implantat aufgesetzt waren, kostenfrei durch dasselbe Nobel Biocare Implantat und dieselben prothetischen Komponenten (es sind nur Änderungen hinsichtlich Durchmesser und/oder Länge möglich). Sollte eines der Produkte nicht mehr im Handel erhältlich sein, kann eine Alternativlösung gewählt werden.

1.2 Lebenslange Garantie für standardisierte prothetische Komponenten

Beim Versagen einer beliebigen, nicht provisorischen prothetischen Komponente von Nobel Biocare garantiert Nobel Biocare, diese Komponente durch dieselbe prothetische Komponente kostenfrei zu ersetzen. Neben der nicht erfolgreichen prothetischen Komponente von Nobel Biocare ersetzt Nobel Biocare auch jegliche sonstige nicht provisorische prothetische Komponente von Nobel Biocare oder das Nobel Biocare Implantat, auf dem die nicht erfolgreiche prothetische Komponente von Nobel Biocare aufgesetzt war, kostenfrei durch eine prothetische Komponente von Nobel Biocare oder ein Nobel Biocare Implantat, wenn die besagte prothetische Komponente oder das Implantat während des Austauschs der nicht erfolgreichen prothetischen Komponente von Nobel Biocare ebenfalls ersetzt werden muss.

1.3 Zehn Jahre Garantie für Nobel Biocare Abutments, die auf Implantate anderer Hersteller gesetzt wurden2

Wenn ein nicht provisorisches Nobel Biocare Abutment auf ein Implantat eines anderen Herstellers gesetzt wird, ist die wie zuvor in Absatz 1.2 dargelegte Garantie auf einen Zeitraum von zehn (10) Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem das Abutment auf das Implantat eines anderen Herstellers gesetzt wurde, begrenzt.

1.4 Garantie für NobelProcera- und Procera-Produkte3

Unbeschadet der in Absatz 1.2 und 1.3 dargelegten Garantien garantiert Nobel Biocare für ab dem 1. Februar 2023 erworbene NobelProcera- und Procera-Produkte, dass, falls ein beliebiges nicht provisorisches NobelProcera- oder Procera-Produkt innerhalb von zehn (10) Jahren nach dem Einsetzen versagt, Nobel Biocare das jeweilige Produkt kostenfrei ersetzen wird. Für vor dem  1. Februar 2023 erworbene NobelProcera- und Procera-Produkte garantiert Nobel Biocare, dass, falls ein beliebiges nicht provisorisches NobelProcera- oder Procera-Produkt innerhalb von fünf (5) Jahren nach dem Einsetzen versagt, Nobel Biocare das jeweilige Produkt kostenfrei ersetzen wird. Neben dem nicht erfolgreichen NobelProcera- oder Procera-Produkt ersetzt Nobel Biocare auch jegliche sonstige nicht provisorische prothetische Komponente von Nobel Biocare oder das Implantat von Nobel Biocare, auf dem das nicht erfolgreiche NobelProcera- oder Procera-Produkt aufgesetzt war, kostenfrei durch eine prothetische Komponente von Nobel Biocare oder ein Implantat von Nobel Biocare, wenn die besagte prothetische Komponente oder das Implantat während des Austauschs des nicht erfolgreichen NobelProcera- oder Procera-Produkts ebenfalls ersetzt werden muss. Attachments (Primär- und Sekundärteile) sowie Stegreiter für NobelProcera Implantatstege sind von dieser Garantie ausgeschlossen.

1.5 Ersatz von Implantaten anderer Hersteller

Nobel Biocare bietet den Ersatz von Implantaten anderer Hersteller durch kostenlose NobelReplace Implantate unter folgenden Bedingungen an:

a. Ein nicht von Nobel Biocare stammendes Implantat wurde eingesetzt und durch klinische Studien auf Sicherheit und Effizienz geprüft. Die Studien für dieses spezifische Implantat müssen auf den Daten von zumindest 10 Patienten basieren, über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren ermittelt und in einer Fachzeitschrift mit Peer-Review- System veröffentlicht sein4; und

b. Ein NobelProcera Produkt oder ein Procera Produkt wurde auf dem nicht von Nobel Biocare stammenden Implantat am oder nach dem 1. März 2010 eingesetzt; und

c. Die Garantie für das nicht von Nobel Biocare stammende Implantat (wie vom Hersteller des nicht von Nobel Biocare stammenden Implantats gewährleistet) ist aufgrund der Verwendung eines NobelProcera Produkts oder eines Procera Produkts auf dem besagten Implantat nichtig oder ungültig; und

d. Der Behandlungsanbieter legt Nobel Biocare eine Kopie der Zurückweisung des Garantieanspruchs durch den Hersteller des nicht von Nobel Biocare stammenden Implantats vor; und

e. Der Behandlungsanbieter stellt Nobel Biocare eine Falldokumentation zur Verfügung (einschließlich Röntgenaufnahmen zur Operationsplanung, nach der Operation und zur Nachuntersuchung sowie eine Aufnahme des nicht von Nobel Biocare stammenden Implantats am Tag der Entnahme, das entfernte, nicht von Nobel Biocare stammende Implantat und das NobelProcera Produkt oder Procera Produkt).

2. Besondere Patientengarantie für die NobelProcera Implantatstege

Für ab dem  1. Februar 2023 erworbene NobelProcera Implantatstege (Patientengarantiekarte) garantiert Nobel Biocare dem Patienten, dass, falls ein beliebiger NobelProcera Implantatsteg innerhalb von zehn (10) Jahren nach dem Einsetzen versagt, Nobel Biocare den besagten Implantatsteg kostenfrei ersetzen wird. Für vor dem  1. Februar 2023 erworbene NobelProcera Implantatstege (Patientengarantiekarte) garantiert Nobel Biocare dem Patienten, dass, falls ein beliebiger NobelProcera Implantatsteg innerhalb von fünf (5) Jahren nach dem Einsetzen versagt, Nobel Biocare den besagten Implantatsteg kostenfrei ersetzen wird. Attachments (Primär- und Sekundärteile) sowie Reiter für NobelProcera Implantatstege sind von dieser Garantie ausgeschlossen.

3. Anwendungsbereich der Garantien

Jede im Rahmen dieses Garantieprogramms gewährte Garantie ist auf den Ersatz des nicht erfolgreichen Produkts und zusätzlicher Komponenten (Implantate, prothetische Komponenten) begrenzt, wie in Absatz 1.1 bis einschließlich 2 dargelegt (einschließlich der Versandkosten für das bzw. die Ersatzprodukt(e) für die Lieferung an den Behandlungsanbieter). Insbesondere erstattet Nobel Biocare dem Behandlungsanbieter oder Patienten keine Kosten für zusätzliche Komponenten oder Instrumente sowie Behandlungskosten oder sonstige Kosten und Ausgaben, die durch den oder im Zusammenhang mit dem Ersatz des nicht erfolgreichen Produkts anfallen.

4. Berechtigung

4.1

Um die in Absatz 1 und 2 beschriebenen Garantieleistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Bedingungen durch den Behandlungsanbieter erfüllt werden:

Es wurden nur chirurgische und prothetische Originalkomponenten von Nobel Biocare bei dem Patientenfall verwendet, bei dem das Nobel Biocare Produkt versagt hat, einschließlich Implantaten, Deckschrauben, Gingivaformern, endgültiger Abutments, Prothetikschrauben, prothetischer Zylinder, Kronen, Brücken und Stegen.

Die Behandlung wurde gemäß den von Nobel Biocare vorgeschriebenen Vorgehensweisen und Anleitungen durchgeführt, die zum Zeitpunkt der Behandlung veröffentlicht waren und der gängigen zahnärztlichen Praxis entsprechen. Insbesondere wurden keine kontraindizierten Implantat- und Versorgungsverfahren angewendet.

Es ist sicherzustellen, dass der Patient die allgemein anerkannten Vorgaben für gute Mundhygiene einhält. Bei Implantaten werden halbjährliche Untersuchungen zur Mundhygiene empfohlen.

Zum Zeitpunkt, zu dem ein Fragebogen für Reklamationen, Implantatversagen (Garantie) und Implantatbruch oder eine Reklamation in Bezug auf NobelProcera Produkte eingereicht wird, ist der Behandlungsanbieter mit keinen Zahlungsverpflichtungen an Nobel Biocare oder ein damit verbundenes Unternehmen im Rückstand.

Speziell bei NobelProcera Produkten und Procera Produkten: Die zum Zeitpunkt der Präparation, des Designs und der Ausarbeitung veröffentlichten aktuellen Gebrauchshinweise und Verfahrensanleitungen der Materialien wurden eingehalten.

Durch die Nichteinhaltung der oben genannten Punkte (a) bis einschließlich (e) werden die in diesem Garantieprogramm dargelegten Garantien null und nichtig.

4.2

Nobel Biocare ist nicht verpflichtet, jegliche Leistungen im Rahmen dieses Garantieprogramms für ein beliebiges Nobel Biocare Produkt zu gewähren, wenn das Versagen des Produkts durch Trauma oder den Patienten verursacht wurde.

4.3

Dieses Garantieprogramm gilt nicht für Produkte, die speziell gefertigt bzw. auf Anforderung des Behandlungsanbieters modifiziert wurden, sowie für provisorische Implantatsysteme.

5. Inanspruchnahme

5.1

Um einen Garantieanspruch im Rahmen dieses Garantieprogramms zu erheben, senden Sie einen unterzeichneten, abgestempelten und ausgefüllten Fragebogen für Reklamationen, Implantatversagen (Garantie) und Implantatbruch mit dem nicht erfolgreichen Produkt und den anderen Komponenten, die vom Behandlungsanbieter eingesetzt wurden, innerhalb von drei Monaten nach dem Produktversagen an Nobel Biocare. Bei einem Implantatversagen ist eine Röntgenaufnahme des nicht erfolgreichen Implantats obligatorisch. Stellen Sie vor Einsenden des Implantats und der anderen bei der Behandlung verwendeten Komponenten sicher, dass alle Produkte sterilisiert sind.

5.2

Bei NobelProcera Produkten und Procera Produkten müssen Reklamationsaufträge über die NobelProcera Software zusammen mit den ursprünglichen Dateinamen und den entsprechenden Reklamationscodes eingereicht werden. Bei NobelProcera Implantatbrücken muss der Reklamationsfragebogen ausgefüllt werden.

6. Änderung oder Kündigung des Garantieprogramms

Nobel Biocare kann dieses Garantieprogramm jederzeit ganz oder teilweise ändern oder kündigen. Änderungen oder die Kündigung des Garantieprogramms wirken sich nicht auf die im Rahmen dieses Garantieprogramms gewährleisteten Garantien für Produkte aus, die vor dem Datum der Änderung oder Kündigung eingesetzt wurden.

7. Einschränkungen für das Garantieprogramm

MIT AUSNAHME DER OBEN IN ABSATZ 1 UND 2 BESCHRIEBENEN GARANTIEN GEWÄHREN WEDER NOBEL BIOCARE NOCH VERBUNDENE UNTERNEHMEN, DIE KOMPONENTEN FÜR NOBEL BIOCARE HERSTELLEN ODER VERTREIBEN, EINE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZITE GARANTIE – SEI ES IN SCHRIFTLICHER ODER MÜNDLICHER FORM – HINSICHTLICH NOBEL BIOCARE KOMPONENTEN, EINSCHLIESSLICH OHNE EINSCHRÄNKUNG IMPLIZITER GARANTIEN ZUR MARKTGÄNGIGKEIT ODER ZUR EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.

Darüber hinaus lehnen Nobel Biocare und die verbundenen Unternehmen jegliche Haftung gegenüber einem Behandlungsanbieter ab für entgangene Verdienste, Einnahmen oder Gewinne, das Nichteinhalten der allgemein anerkannten Standards für die zahnärztliche Praxis durch den Behandlungsanbieter sowie alle anderen direkten und indirekten, beiläufig entstandenen oder mittelbaren Schäden, die sich aus dem Design, der Zusammensetzung, dem Zustand, der Verwendung oder Leistung von Nobel Biocare Komponenten ergeben.

8. Anwendbarkeit der Garantie

Die Garantien im Rahmen dieses Garantieprogramms gelten ausschließlich für den berechtigten Behandlungsanbieter und nicht für andere Personen oder Organisationen, einschließlich Patienten, mit Ausnahme der dem Patienten in Absatz 2 direkt gewährten Garantie.

9. Ungeteilte Vereinbarung

9.1

Mit Ausnahme der in diesem Garantieprogramm dargelegten Bestimmungen geben weder Nobel Biocare noch mit Nobel Biocare verbundene Unternehmen Erklärungen, Garantien, Zusicherungen oder sonstige Stellungnahmen zu Nobel Biocare Produkten. Dieses Garantieprogramm legt die gesamte Vereinbarung fest und ersetzt alle früheren Vereinbarungen und Absprachen, die hinsichtlich des Gegenstands dieser Vereinbarung getroffen wurden.

9.2

Dieses Garantieprogramm gilt für alle Nobel Biocare Unternehmen.

9.3

Für Märkte, die von Vertriebspartnern betreut werden, können andere Bedingungen gelten. Informationen dazu erhalten Sie von Ihrer Nobel Biocare Niederlassung vor Ort.

Referenzen

  1. Für die Zwecke dieses Garantie-Programm werden unter dem Begriff "Behandlungsanbieter" Zahnärzte, Ärzte und Zahntechniker zusammengefasst.
  2. Für die Zwecke dieses Garantieprogramms wird der Begriff "Nicht- Nobel Biocare Implantate " für jene Implantat verwendet, die nicht von Nobel Biocare gefertigt wurden.
  3. Für die Zwecke dieses Garantieprogramms werden unter dem Begriff "NobelProcera Produkt" NobelProcera Kronen und Brücken, NobelProcera Individualisierte CAD / CAM -Abutments , NobelProcera Implantatbrücke und NobelProcera Implantatsteg zusammengefasst. Unter dem Begriff "Procera Produkt" werden Procera Krone, Procera Abutments und Procera Implant Bridges zusammengefasst.
  4. Für die Zwecke dieses Garantieprogramms, "Peer Reviewed Journal " bezeichnet Zeitschriften, die nur Manuskripte veröffentlichen, die ein so genanntes Peer-Review durchlaufen. (Prozess, in dem die wissenschaftlichen Manuskripte kritisch von anderen Forschern, die Experten in diesem Bereich sind, beurteilt werden.)